10.13 // Neues Gesetz zum Schutz der Designer
Mit Recht gestalten …
Bislang gab es für den Schutz von Designerzeugnissen ein bedeutendes Gesetz – das Geschmacksmustergesetz. Ab dem 1. Januar 2014 heißt dieses Gesetz nun »Designgesetz«: Die Regelungen sind im Wesentlichen die selben geblieben, abgesehen von einigen bedeutenden Neuerungen. So wurde der bisherige Begriff »Geschmacksmuster« durch »eingetragenes Design« ersetzt.
Bis jetzt konnte man ein neues Geschmacksmuster ausschließlich auf dem Klageweg anfechten. Durch die neue Einführung eines amtlichen »Nichtigkeitsverfahren« vor dem deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) wird dies nun einfacher sowie schneller möglich sein, es ist vor allem kostengünstiger. Erwähnenswert ist noch, dass das neue Designgesetz sammelweise Anmeldungen von neuen Designmustern erleichtert.